Rechtsanwaltskanzlei Grün

Die Flut von Gesetzesänderungen sowie die gestiegenen Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Beratung bedingen ständige Fort-bildung und eine auf quali­fiziert wissen-schaftlicher Ausbildung beruhende Fähigkeit zur Durchdringung des Rechts und zur Erfassung seiner Grundstrukturen.

Willkommen bei Dr. Dr. Grün in Nürnberg!

Rechtsanwaltskanzlei

Die Verknüpfung von Rechtspraxis, Rechts-wissenschaft sowie Prüfer- und Lehrer­fahrung sind unsere Stärken.

Fachkompetenz, Innovationskraft, ja Freude am Recht sind das, was wir bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen für Sie einsetzen, auch und gerade dann, wenn Sie uns mit schwierigeren Rechtsproblemen konfrontieren.

Immobilien- und Grundstücksrecht TS

Im Immobilien- und Grundstücksrecht beraten wir Sie umfassend bei Kauf, Verkauf und Nutzung von Immobilien. Von der Vertragsprüfung über rechtliche Absicherung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen zuverlässig und kompetent zur Seite.

Recht der Neuen
Bundesländer (TS)

Das Recht der Neuen Bundesländer befasst sich mit den besonderen rechtlichen Regelungen und Übergangsvorschriften seit der deutschen Wiedervereinigung. Wir beraten Sie kompetent bei offenen Vermögensfragen, Restitutionen und komplexen Eigentumsverhältnissen.

Wettbewerbsrecht (TS)

Im Wettbewerbsrecht unterstützen wir Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung ihres Marktauftritts und schützen sie vor unlauterem Wettbewerb. Von Abmahnungen bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Bank- und Kapitalmarktrecht,

Im Bank- und Kapitalmarktrecht beraten wir Sie umfassend bei Finanzierungen, Kapitalanlagen und Konflikten mit Banken. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und sorgen für rechtliche Sicherheit bei komplexen Finanzgeschäften.

Als zu den Persönlichkeiten des Rechts und den Persönlichkeiten Deutschlands gehörend fand Dr. Dr. Grün inzwischen Aufnahme im „Wer ist wer? Das deutsche „Who’ s who“? (Verlag Schmidt-Römhild, seit 1999/2000) und im „Who’s who im deutschen Recht? (Verlag C.H. Beck, 2003).

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